Dämmung
Eine gute Wärmedämmung senkt die Heizkosten, steigert den Wert einer Immobilie und schützt die Bausubstanz des
Gebäudes.
Schlecht gedämmte Wohnhäuser belasten den Geldbeutel und das Wohlbefinden, sowie
ihre Gesundheit.
Für ein gesundes Raumklima spielt die Temperatur der Innenwand eine entscheidende Rolle.
Diese darf höchstens zwei Grad unter der Raumlufttemperatur liegen, sonst entsteht Zugluft, denn die warme
Zimmerluft kühlt beim Kontakt mit der ungedämmten, kalten Wand ab und gleitet dann wie ein Fallwind nach unten.
Um das auszugleichen, heizt man meist verstärkt, doch das kann den Effekt nicht abmildern,
sondern treibt lediglich die Kosten in die Höhe.
Unzureichende Wärmedämmung kann die Gesundheit gefährden. Gefährliche Schimmelpilze befallen vor allem den
Putz und die Tapeten an kalten Außenwänden. Die Innenseiten dieser Wände kühlen oft so stark ab, dass sich die
Luftfeuchtigkeit dort absetzt. Da hat die beste Heizung keine Chance, dies auszugleichen.
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Außenwanddämmung:
Die Dämmung ist im Vergleich zu anderen Maßnahmen teurer, bringt aber auch am meisten. Es ist auch sinnvoll, im Zuge der Fassadensanierung die Fenster gleich mit zu sanieren oder zu erneuern.
Als umfassender Vollwärmeschutz isoliert ein Wärmedämmverbundsystem das Gebäude von außen. Dämmstoffplatten werden direkt auf dem Außenputz der alten Fassade angebracht, darüber wird eine Schicht aus Armierungsmörtel und -gewebe aufgebracht, danach wird wieder verputzt. Bei diesem Verfahren dürfen nur komplett aufeinander abgestimmte Komponenten eines Herstellers verwendet werden. Der Dämmstoff sollte mindestens zwölf Zentimeter dick sein. Wir ermittelt Ihnen die individuell optimale Dämmstoffstärke.
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Dachdämmung:
Die Energiesparverordnung fordert, dass die oberen Geschossdecken bis zum 31.12.2006 gedämmt werden müssen, wenn sich darüber ein nicht ausgebautes Dachgeschoss befindet. Für selbst genutzte Ein- und Zweifamilienhäuser gilt die Frist jedoch nur bei Eigentümerwechsel. Der Käufer hat Zeit, die Dämmung innerhalb von zwei Jahren zu realisieren. Die Begründung für diese Pflicht: generelle Wirtschaftlichkeit. Also keine Gängelei vom Gesetzgeber, sondern eine Möglichkeit handfest zu sparen.
Diese vom Gesetzgeber vorgeschriebene, relativ kostengünstige Dachbodendämmung bietet sich an, wenn die Dachräume nicht ausbaufähig sind. Werden die Dachräume gar nicht betreten, reicht es die Dämmung fugendicht auf dem Boden zu verlegen und gegen Verrutschen zu sichern. Um darauf zu gehen, können druckbelastbare Dämmstoffe mit Spanplatten oder ähnlichem belegt werden, sonst müssen Kanthölzer die Lastabtragung übernehmen.
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Dachdämmung für bewohnte Dachräume:
Wenn Dachräume bewohnt sind, sollte eine umfassendere Dachdämmung vorgenommen werden. Damit können die Bewohner schon in der nächsten Heizperiode viel Geld sparen, gleichzeitig wird der Wohnkomfort gesteigert: mehr Wärme und weniger Zugluft. Aktuelle Informationen erhalten sie bei
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Kellerdämmung:
Ist der Kellerraum nicht oder nur wenig beheizt, kann viel Wärme aus dem Erdgeschoß in den Keller entweichen.
Verkleben von Dämmplatten: Hat der Keller eine ausreichende Höhe, so ist Verkleben von Dämmplatten auf die Unterseite der Kellerdecke eine einfache und kostengünstige Maßnahme. In Frage kommen dafür Mineralwolle- oder Hartschaumplatten. Diese Art der Dämmung kann man durchaus auch als Heimwerker in Angriff nehmen.
Abgehängte Decke:
Sind viele Rohrleitungen an der Decke vorhanden, gibt es die Möglichkeit eine abgehängte Decke anzubringen und den Hohlraum mit Dämmmaterial wie Mineralwolle- oder Zelluloseflocken zu füllen.
Obere Kellerwände verkleiden:
Damit die kalten Kellerwände keine Wärmebrücken bilden, lohnt es sich auch die oberen 50 Zentimeter der Kellerwände zu verkleiden.
Dämmung von Oben:
Reicht oder funktioniert die Dämmung des Erdgeschosses von unten nicht, kann auch der Fußboden im Erdgeschoss mit Dämmmaterial belegt werden. Damit keine Schimmelprobleme entstehen, muss man allerdings auf eine raumseitige Dampfsperre und feuchtigkeitsunempfindliches Material achten.
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